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   OLG Frankfurt, 13.12.2013 - 2 U 285/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41024
OLG Frankfurt, 13.12.2013 - 2 U 285/12 (https://dejure.org/2013,41024)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2013 - 2 U 285/12 (https://dejure.org/2013,41024)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 2 U 285/12 (https://dejure.org/2013,41024)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streit über Tauglichkeitsbeeinträchtigung: Minderungsausschluss gilt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Minderungsausschluss gilt auch bei Streit über die Tauglichkeitsbeeinträchtigung (IMR 2014, 112)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

    Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2013 - 2 U 285/12
    Es ist anerkannt, dass Mietforderungen einschließlich der Nebenkostenvorauszahlungen im Urkundenprozess geltend gemacht werden können (BGH NJW 1999, 1408; BGH NJW 2005, 2701; Lützenkirchen, "Mietrecht", -, § 556, Rn. 31).
  • BGH, 10.02.2004 - XI ZR 36/03

    Wirkung eines Urkunden-Vorbehaltsurteils; Zulässigkeit des Bestreitens der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2013 - 2 U 285/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH hat das Vorbehaltsurteil Bindungswirkung, so dass die Teile des Streitverhältnisses, die im Vorbehaltsurteil rechtskräftig entschieden wurden, im Nachverfahren als endgültig beschieden dem Streit entzogen sind (BGH NJW 2004, 1159).
  • BGH, 10.03.1999 - XII ZR 321/97

    Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2013 - 2 U 285/12
    Es ist anerkannt, dass Mietforderungen einschließlich der Nebenkostenvorauszahlungen im Urkundenprozess geltend gemacht werden können (BGH NJW 1999, 1408; BGH NJW 2005, 2701; Lützenkirchen, "Mietrecht", -, § 556, Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 10 U 154/09

    Formularmäßiger Ausschluss der Aufrechnung und der Ausübung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2013 - 2 U 285/12
    Einer Prüfung gem. § 307 BGB hält aber jedenfalls eine Regelung stand, die deutlich macht, dass dem Mieter der Bereicherungsanspruch erhalten bleibt (BGH NJW-RR .1993, 519; OLG Düsseldorf NZM 2010, 582; Lützenkirchen, § 536, Rn. 56).
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